Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leverkusen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für forumleverkusen.de.

Stand der Prüfung

Eine Prüfung der Vereinbarkeit mit der BITV NRW durch eine unabhängige Stelle steht noch aus. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Prüfung aktualisiert. Bis dahin nennen wir hier die Punkte, die wir selbst geprüft haben, sowie die uns bekannten Einschränkungen.

  • Erstellung dieser Erklärung: 01.09.2026
  • Letzte eigene Überprüfung: 11.09.2026
  • Geprüfte Seiten: alle veröffentlichten Seiten hinsichtlich der Überschriftengliederung; dreizehn Seiten zusätzlich vollständig automatisiert geprüft, darunter Startseite, Veranstaltungsübersicht, Veranstaltungsdetailseite, Anfrageformular, Event-Kalkulator, Kontakt, Ticketshop, Impressum, Saalplan sowie die englische Fassung von Startseite und Veranstaltungsübersicht

Selbstbewertung durch die Redaktion mit technischer Unterstützung: automatisierte Prüfung mit dem Werkzeug axe-core, Messung sämtlicher Textkontraste im fertig dargestellten Seitenaufbau über mehrere Seitentypen und Bildschirmbreiten, maschinelle Prüfung der Überschriftengliederung aller Seiten sowie manuelle Sichtprüfung. Geprüft wurden außerdem Seitentitel, Sprachauszeichnung, Landmarken, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und die Auszeichnung der Navigation für Hilfsmittel. Eine Prüfung mit Screenreadern (zum Beispiel NVDA und VoiceOver), auf schmalen Bildschirmbreiten und nach dem BITV-Prüfverfahren durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden.

Was bei der Prüfung in Ordnung war

  • Am Seitenanfang gibt es einen Sprung zum Hauptinhalt.
  • Die Sprache der Seiten ist ausgezeichnet (Deutsch bzw. Englisch für die englische Fassung). Ein deutschsprachiger Hinweiskasten innerhalb der englischen Fassung ist gesondert als deutschsprachig gekennzeichnet.
  • Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt und Fußbereich sind als Landmarken ausgezeichnet.
  • Bilder haben Alternativtexte; dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet. Dekorative Symbolzeichen sind vor Hilfsmitteln verborgen und werden nicht als sinnlose Zeichenfolge vorgelesen.
  • Links und Schaltflächen haben durchgängig einen erkennbaren Namen. Der für Hilfsmittel hinterlegte Name enthält jeweils die sichtbare Beschriftung, sodass auch die Bedienung per Spracheingabe funktioniert.
  • Angaben, deren Bedeutung am Bildschirm allein durch ein Symbol vermittelt wird – etwa die Kategorie einer Veranstaltung oder der Veranstaltungsort – tragen zusätzlich eine für Hilfsmittel lesbare Beschriftung.
  • Die Untermenüs der Hauptnavigation melden Hilfsmitteln, ob sie auf- oder zugeklappt sind.
  • Die eingebundene Karte hat einen beschreibenden Titel.
  • Die Seiten lassen sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
  • Fließtext, Überschriften, Schaltflächen und farbige Kennzeichnungen erreichen die geforderten Kontrastwerte.
  • Die Felder im Anfrageformular haben sichtbare, verknüpfte Beschriftungen und sind für das automatische Ausfüllen durch den Browser ausgezeichnet.
  • Hinweise auf fehlerhafte oder fehlende Eingaben im Anfrageformular werden Screenreadern angesagt; die Eingabemarke springt auf das betroffene Feld.
  • Das Feld zum Schutz vor Spam im Anfrageformular ist vollständig vor Hilfsmitteln verborgen.

Bekannte Einschränkungen

Reihenfolge der Überschriften auf einzelnen Seiten

Teilweise erfüllt · WCAG 1.3.1

Auf 12 Seiten folgt auf die Seitenüberschrift unmittelbar eine Überschrift der Ebene 3 oder 4; die Ebene 2 wird dabei übersprungen. Betroffen sind vor allem die Seiten zu den einzelnen Räumen sowie mehrere Infoseiten. Die Gliederung der Startseite, der Veranstaltungsübersicht und der Veranstaltungsdetailseiten ist inzwischen durchgängig. Die Inhalte selbst sind vollständig lesbar; betroffen ist die Navigation über die Überschriftenliste von Hilfsmitteln.

Inhalte Dritter

Offen

Der Ticketverkauf läuft über das externe System Reservix, das nicht in unserem Einflussbereich liegt. Die eingebundene Karte (Google Maps) ist mit einem beschreibenden Titel versehen; Anschrift und Anfahrt stehen zusätzlich als Text zur Verfügung. Karten können darüber hinaus telefonisch bestellt werden.

Noch nicht abgeschlossene Prüfschritte

Offen

Der Cookie-Dialog, die Sichtbarkeit des Tastaturfokus bei durchgehender Tastaturbedienung, die Nutzung mit Screenreadern und die Darstellung auf schmalen Bildschirmbreiten sind noch nicht abschließend geprüft.

Unabhängige BITV-Prüfung

Offen

Eine externe Prüfung nach dem BITV-Prüfverfahren ist noch nicht beauftragt.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen, die derzeit nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Dann wenden Sie sich bitte an uns:

Stadt Leverkusen, Fachbereich Kultur und Stadtmarketing
Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen
Telefon: 0214 406-4141
E-Mail: kultur@stadt.leverkusen.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten und gemeldete Barrieren zu beheben.

Bitte beachten Sie dabei: Die von Ihnen beim Absenden übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Kontaktaufnahme und zur Bearbeitung Ihres Anliegens im erforderlichen Umfang verwandt. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
c/o Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-IT@mags.nrw.de
Telefon: 0211 855 3451

Für die Überwachung der Barrierefreiheit ist die Überwachungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen für Barrierefreiheit von Informationstechnik (bei IT.NRW / KBIT) zuständig. E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de, Telefon: 0211 9449 1213.